Widerruf bei telefonischer Vertragsverlängerung

Nachdem mich o2 die Tage doch ein wenig aufgeregt hat mit der telefonische Vertragsverlängerung und dem nicht vorhandenen Kundenservice [s. hier], war ich überrascht über Twitter von @o2de kontaktiert zu werden.

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Anfangs war ich skeptisch und verwies auf meinen Blog-Eintrag. Auf die zweite Nachfrage meiner Telefonnnummer per direct message (DM) schickte ich diese dann auch um danach diese zwei Tweets zu erhalten:

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Wieso ich bis heute darauf keine Antwort erhalten habe, kann ich nur vermuten. Ich antwortete, das ich solch eine E-Mail als Vorab-Info gerne annehme, ich diese allerdings nicht als rechtskräftig ansehe. Wieso sollte ich dies auch: Ich wurde kein einziges Mal gebeten mich zu verifizieren. Was hält mich also davon ab irgendeine o2-Handynummer unter einem Fake-Twitter-Account zu nutzen? Und eine E-Mail per DM? Diese ist doch bereits bei o2 hinterlegt. Wieso also nicht an diese schicken, wenn überhaupt?

Die Skepsis hat sich also leider bestätigt und trägt meinem Gefühl der Verschlechterung des Kundenservice nur weiter bei. Die Grundidee ist vielleicht gut, doch fällt o2 bei der Umsetzung absolut durch und muss mit der Schulnote 5 bewertet werden.

Mein “Problem” mit dem Widerruf besteht daher immer noch. Problem in Anführungszeichen, da es kein wirkliches ist: Nachdem ich mich wieder ein wenig abgeregt habe, wollte ich es genau wissen und begab mich nach der Themen-Suchen auf der ARAG-Seite dann auch auf google.de. Dort wurde ich direkt mit den ersten beiden Links fündig, welche beide auf das Urteil 9 U 1166/11 des OLG-Koblenz vom 28.03.2012 verwiesen. Hier entschied das Gericht, dass der Widerruf auch bei telefonischen Verlängerungen gültig ist nach §§ 312d I, 355  BGB und o2 mich hätte hierüber nach § 312c I BGB auch informieren müssen.

Kurzer Einschub: Erschreckend finde ich, dass dieses Urteil erst letztes Jahr kam. Ich hätte nicht gedacht, dass ich bei meiner letzten Verlängerung vor zwei Jahren kein Widerruf gehabt hätte, bzw. dies erst vor Gericht hätte verhandelt werden müssen. Da kann man von Glück reden, dass dort noch alles gut ging und der Vertrag wie telefonisch vereinbart verlängert wurde… Aber wieder zurück zum Aktuellen:

Jetzt kommt eigentlich das Schöne: o2 hat mich nicht über den Widerruf belehrt! Ich habe lediglich eine SMS mit dem Inhalt

o2 Info: Das Surfupgrade M (24 Monate) ohne LTE-Pack wurde für Sie aktiviert und ist ab sofort gültig. Aktivierungsdatum: 03.09

erhalten. Weder eine E-Mail, noch einen Brief, nur diese SMS. Und wieso das so schön ist, wird in den oben genannten Paragraphen klar: Ohne Widerrufsbelehrung kann der Kunde jederzeit (ohne jegliche Frist, also so lange er will) Widerruf einlegen… Damit hat sich o2 dann wohl selbst ins Bein geschossen und ich bin gespannt, welche Antwort ich auf mein Fax und Einschreiben mit dem sofortigen Widerruf erhalten werde, welche ich am Montag verschickt habe. Ob ich wohl doch meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss?

Ach übrigens, nachdem ich am Montag auch mit einer Mitarbeiterin gesprochen habe und Sie meinte “dann haben Sie nun leider Pech und für den Widerruf ist es zu spät”, bekam ich auf einmal eine E-Mail “Danke für die Vertragsverlängerung”. Diese kann jeder hier nachlesen. Lediglich diesen Link bekommt man, wenn man auf die Rechtlichen Hinweise klickt. Also auch dort keine Widerrufsbelehrung…

 

Da bleibt mir eigentlich nur noch eins zu fragen: Welchen Vertrag bei welchem Anbieter für ~15,- bis 20,- € pro Monat mit möglichst viel Inklusiv-Daten-Volumen (min. 500 MB) könnt ihr empfehlen? Bei solch einem schlechten Kundenservice kann es ja nicht schlechter werden, sodass ich auch kein Problem mit “Billiganbietern” habe. 🙂

Test des Kundenservice Deutschland?
Servicewüste Deutschland?

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