Vorab: Ich werde hier keine konkreten Zahlen nennen, außer den bereits öffentlich Bekannten. Betroffene (also Bewohner) können die Zahlen aber gerne bei mir erfragen, oder direkt beim Studierendenwerk Mainz. Dies sind interna, welche genauso wenig in der Öffentlichkeit “breitgetreten” werden sollten, wie meine Entscheidung/meine Beantragung im Verwaltungsrat. Also kommen wir nun zum eigentlich Blog 😉 :
So, nun verfasse ich doch einen Blogeintrag zu diesem Thema, da ich heute bereits vermehrt darauf angesprochen wurde und ich feststellen musste, dass hier doch einiges nicht komplett gesagt wurde und erst recht nicht die Beweggründe. Das heißt, mit diesem Artikel will ich meine Beweggründe für gestern darlegen.
Was gestern war? Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Mainz hat den Wirtschaftsplan 2012 verabschiedet. Hier kamen auch die Mieterhöhungen der einzelnen Wohnheime zur Sprache, auch die des Wohnheims K3. Fakt ist, dass ich mich für eine größere Erhöhung der Miete ausgesprochen habe, von den eigentlich angedachten (m.M.n. politischen) 8,- € auf 15,- €. Fakt ist auch, dass ich dies nicht (wie wohl ein Mitarbeiter des Studierendenwerks es erscheinen lässt) gemacht habe, da ich dort nicht mehr wohne, oder um irgendwen “zu ärgern”. Bzw. wie der Mitarbeiter wohl gesagt hat: “Ein Ei hinterlassen” und “mir zu verdanken”.
Mein Fürsprechen für eine größere Mieterhöhung hat mit solchen Dingen absolut nichts zu tun und wäre auch mit mir als Bewohner immer noch gekommen, bzw. kam bereits letztes Jahr von mir (und anderen Bewohnern) in der Abteilung Studentisches Wohnen zur Sprache. Letztes Jahr allerdings war ich nicht im Verwaltungsrat und konnte somit nicht diesen Einfluss darauf ausüben, wie ich es gestern mit dem Antrag getan habe. Nach dem Hochschulgesetz §115 muss das Studierendenwerk die “Grundsätze der Sparsamkeit” beachten. Auszug:
(1) Wirtschaftsführung und Rechnungswesen richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu beachten. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Näheres wird durch die Satzung geregelt. Die Landeshaushaltsordnung findet keine Anwendung. Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs bleiben unberührt.
Und hier liegt nun der Hund begraben und das große Problem. Die Wohnheime und auch das Wohnheim K3 müssen wirtschaftlich betrieben werden, also kostendeckend (was bedeutet, die Wohnheime sollen 0 auf 0 am Ende rauskommen) betrieben werden, was allerdings bei dem Wohnheim K3 bei weitem leider nicht der Fall ist. Das Wohnheim K3 hatte 2010 ein sechsstelliges Defizit zu verzeichnen, welches nicht durch die jetzige Mieterhöhung gedeckt werden kann und es zeichnet sich bereits für das Wirtschaftsjahr 2011 ein ähnlich hohes Defizit an. Und die Mieterhöhung um grade einmal 15,- € zu 03/2012 wird hier leider keine große Abhilfe schaffen. Kein Wunder, jeder kann sich ausrechnen, wie viele Bewohner das Wohnheim hat (~500) und was dann eine Mieterhöhung um 15 €/Monat für das Wirtschaftsjahr bedeutet. Knapp 90 T€ abzüglich der ersten Monate ohne Mieterhöhung… Und dennoch wird das Wohnheim nicht kostendeckend betrieben werden, sodass es in den nächsten Jahren unweigerlich zu weiteren Mieterhöhungen kommen muss.
Natürlich kann man nun die Frage stellen, wie sich diese Mieterhöhungen entwickeln, oder wie man diese am besten angehen sollte. Die einen sagen bitte nur 10,- € / Jahr, dafür muss die Mieterhöhung (ACHTUNG: das sind jetzt grade rein fiktive Zahlen, welche nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben, die reellen Zahlen gerne bei mir erfragen!) aber 6 Jahre in Folge stattfinden um das Defizit (Erhöhung der Mietnebenkosten durch tariflich bedingte Gehaltserhöhung der Mitarbeiter, Energiekostenerhöhung, etc.pp. nicht mit eingerechnet) auszugleichen, plus die “Schulden” (wieder ACHTUNG: es sind keine konkreten Schulden sondern Rücklagen/Rückstellungen die drastisch verringert werden, bei denen das Studierendenwerk aber gesetzlich verpflichtet ist, diese zu haben, was auch sehr viel Sinn macht, s. HoschSchG §115. Das Wohnheim K3 hat in diese Rückstellungen bisher noch nichts eingezahlt… Fragen über den Zweck der Rückstellungen/Rücklagen beantworte ich auch gerne persönlich). Oder man sagt, dass 3 Jahre in Folge die Miete um 15-18 €/Jahr angehoben wird. Es ist klar, dass je schneller das Wohnheim kein Defizit mehr aufweist, die Mieten nicht länger erhöht werden müssen um “aufgebrauchte” Rücklagen/Rückstellungen wieder aufzufüllen.
Meine Entscheidung war gestern zum einen eine wirtschaftliche, als auch eine in die Zukunft orientierte. Da ich selbst im Wohnheim K3 gewohnt habe und einige der Bewohner persönlich sehr gut kenne, habe ich gestern keine Mieterhöhung von 20,- oder 25,- € vorgeschlagen, was ich rein objektiv nach der Wirtschaftlichkeit hätte machen müssen, sondern bin bei “nur” 15,- € geblieben.
Zum Schluss ist noch zu bemerken, dass sich interessanter weise bisher niemand aus dem Wohnheim Oberstadt gemeldet/beschwert hat. Hier sah der Wirtschaftsplan von Anfang an eine Mieterhöhung (je nach Wohnung) zwischen 18,- bis 15,- € vor. Weder die anderen Studentischen Mitglieder des Verwaltungsrats sind hierauf eingegangen, noch hat der obige Mitarbeiter des Studierendenwerks dies natürlich bei seiner Geschichte erzählt…….